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   RG, 23.03.1934 - II 295/33   

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https://dejure.org/1934,487
RG, 23.03.1934 - II 295/33 (https://dejure.org/1934,487)
RG, Entscheidung vom 23.03.1934 - II 295/33 (https://dejure.org/1934,487)
RG, Entscheidung vom 23. März 1934 - II 295/33 (https://dejure.org/1934,487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wie hat das Revisionsgericht zu entscheiden, wenn gegen ein Berufungsurteil, das auf eine Löschungsklage bloß die Teillöschung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten Warenzeichens angeordnet hat, nur der Beklagte Revision eingelegt hat?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 144, 233
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 25.10.1957 - I ZR 136/56

    Rechtsmittel

    Ein Warenzeichen ist bereits von seiner Anmeldung an eine unteilbare und unveränderliche Einheit, so daß eine Verurteilung zur Einwilligung in die Streichung eines Bestandteils eines zusammengesetzten Zeichens unzulässig ist (Bestätigung von RGZ 144, 233 und RG in GRUR 1937, 221).

    Daher ist die Streichung eines Bestandteils eines zusammengesetzten Warenzeichens bereits von seiner Anmeldung an nach übereinstimmender Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum unzulässig (RGZ 144, 233, 235; RG GRUR 1937, 221, 227, 228; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 7. Aufl., WZG, Übersicht vor §§ 9-11 Anm. 4; Reimer a.a.O., 3. Aufl., Kap. 32 Anm. 4).

  • BVerwG, 01.07.1971 - III C 121.68

    Verlust von Wirtschaftsgütern - Bewertung der Wirtschaftsgüter des

    Das ist für Fälle untrennbaren Zusammenhangs aufzuhebender und nicht angefochtener Teile anerkannt (Grunsky in Stein-Jonas, ZPO, 19. Aufl. 1968, § 536 Anm. II 3) und entspricht auch der zu den vergleichbaren Fällen vertretenen Auffassung, daß das Revisionsgericht einen in sich widerspruchsvollen Tenor (Wieczorek, ZPO, § 559 Anm. B II b 1), die nicht beachtete Notwendigkeit einer einheitlichen Entscheidung (Wieczorek, ZPO, § 536 Anm. B II a 1), eine die Rechtskraft völlig im Zweifel lassende Entscheidung (RGZ 132, 305 [307]) sowie unzulässige und jeder praktischen Bedeutung entbehrende Entscheidungen (vgl. RGZ 142, 175 [178]; 144, 233 [235 f.]) unabhängig von den Anträgen der Beteiligten zu berücksichtigen hat.
  • BGH, 26.04.1989 - IVa ZR 254/88

    Hemmung der Rechtskraft des Berufungsurteils eines Oberlandesgerichts durch die

    Es ist zwar richtig, daß die Rechtskraft des Berufungsurteils eines Oberlandesgerichts zunächst durch die Einlegung einer Revision (§ 705 ZPO) in vollem Umfang gehemmt wird (BGHZ 7, 143, 144; RGZ 144, 233, 235).
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